Bootsverleih

Führerscheinfrei, mit 5 PS oder 15 PS Motorbooten können Sie dem Fisch nachstellen, die wunderschöne Natur der Boddenlandschaft erkunden oder zum Baden fahren. Wer im Besitz eines gültigen Sportboot Führerschein-See ist, für den stehen auch leistungsstärkere und größere Boote zur Verfügung mit denen man bequem zum Angeln auf die Ostsee fahren kann. Alle Boote sind mit der erforderlichen Sicherheitsausrüstung ausgestattet und Sie bekommen vor Antritt der Fahrt eine Gebietskarte ausgehändigt in der die Tiefen, Fahrrinnen, Seezeichen und Schutzzonen eingezeichnet sind.

Die Boote liegen direkt an der Wittower Fähre.

 

 

Anfragen 0173 608 47 47


 

 5 PS Boot Führerschein
Frei
  max. 3 Personen  Tagesprei 55,00 € zuzüglich Benzin 
15 PS Boot Führerschein
Frei
mit Echolot & Kartenplotter  max. 5 Personen  Tagespreis 95,00 €  zuzüglich Benzin 
50 PS Boot Führerschein
Pflichtig SBF See
mit Echolot & Kartenplotter  max. 5 Personen   Tagespreis  130,00 € zuzüglich Benzin 




Angelerlaubnis / Angelberechtigung

Auszug und Quelle LALLF M-V

Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung des Fischfanges in jedem Fall auch eine Angelerlaubnis erforderlich. Diese werden gewässerspezifisch i.d.R. als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten erteilt.
Für die Küstengewässer des Landes M-V ist ebenfalls eine Angelerlaubnis erforderlich. Zu den Küstengewässern gehören die sogenannten inneren Küstengewässer (Wismarbucht, Salzhaff, Darßer Boddenkette, Strelasund, Kubitzer Bodden, Gr. u. Kl. Jasmunder Bodden, Greifswalder Bodden, Peenestrom, Achterwasser, Stettiner Haff) und die Ostsee, soweit  sich  die  deutsche Gebietshoheit (12-Seemeilen-Zone) erstreckt. Das Land M-V ist für diese Gewässer fischereiberechtigt, sofern nicht Dritte ein Fischereirecht besitzen [§ 4 Abs. 2 LFischG].
Die Angelerlaubnis für die Küstengewässer kann bei der oberen Fischereibehörde (LALLF) sowie bei vielen Angelserviceläden, Fremdenverkehrs- und Kurverwaltungen in der Küstenregion und darüber hinaus erworben werden (der Besitz eines gültigen Fischereischeins wird vorausgesetzt). Bei einer Antragstellung direkt beim LALLF (per Post, Fax oder email) ist neben Namen, Vornamen und Adresse auch das Geburtsdatum anzugeben.
Für die Erteilung der Angelerlaubnis für die Küstengewässer des Landes M-V wird ein Entgelt wie folgt erhoben:

*  Tageskarte  6,- €  *  Wochenkarte  12,- €  *  Jahreskarte  30,-€

 

Personen im Sinne des § 7 Abs. 7 LFischG erhalten die Jahresangelerlaubnis kostenfrei. Der Antrag mit Nachweis der Behinderung ist direkt an das LALLF - Abt. Fischerei und Fischwirtschaft - zu richten.